Der DMSB hat kürzlich auf seiner Webseite bekannt gegeben, das als frühester Zeitpunkt für erste Veranstaltungen, nach der Corona-Beschränkung, bislang der 01.06.2020 provisorisch festgelegt ist. Ab wann genau und unter welchen Bedingungen die Saison in den 38 DMSB-Prädikaten weitergeführt werden kann wird das DMSB-Präsidium Anfang diesen Monates (Mai 2020) entscheiden.
Die komplette News lautet
Die Phase der erzwungenen Motorenruhe während des derzeitigen deutschlandweiten Lockdowns nutzt der DMSB bereits für intensive Vorbereitungen auf die Fortsetzung der seit Ende März unterbrochenen Motorsportsaison 2020. Das DMSB-Präsidium wird wie angekündigt Anfang Mai planmäßig über Maßnahmen entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen die Saison in den 38 DMSB-Prädikaten weitergeführt werden kann. Als frühester Zeitpunkt für erste Veranstaltungen ist bislang der 1. Juni provisorisch festgelegt. Der gleiche Zeitrahmen und Ablauf gilt ebenfalls für die dmsj, deren Vorstand ebenfalls Anfang Mai über weitere Maßnahmen und einen eventuellen Zeitplan beraten wird.
Bei den nun anlaufenden Vorbereitungen spielen derzeit zwei Faktoren eine bestimmende Rolle. Zum einen ist das von der Bundesregierung verkündete Verbot von Großveranstaltungen bis Ende August zu beachten, das auf Ebene der Bundesländer in konkrete Vorschriften umgesetzt werden muss. Hier liegen noch nicht aus allen Ländern konkrete Angaben vor. Zum anderen werden von der anstehenden gemeinsamen Konferenz von Bundesregierung und Länder-Ministerpräsidenten weitere Aussagen für die weitere Marschroute erwartet. Diese stellen dann für jede Motorsport-Maßnahme – von Trainings bis Wettbewerbsveranstaltungen – einen wichtigen Entscheidungs- und Handlungsrahmen dar.
Erst auf der Basis dieser Informationen wird das DMSB-Präsidium seinen Entschluss fällen können. Gleichzeitig bereiten die Experten des DMSB ein Informationsschreiben zu notwendigen Maßnahmen vor, die bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Corona-/Covid-19-Pandemie zu beachten sind. Die Veröffentlichung einer ersten Version dieses Handlungsleitfadens wird Anfang Mai erfolgen.
Quelle: dmsb.de