Möglichkeiten zur Durchführung von Trainings – Was ist Individualsport ?

Nachdem ich durch den Beitrag „Bundes-Notbremse: kein Motocross und Endurosport auf Vereinsstrecken bis zum 30.06.2021?“ sehr viele Reaktionen, per Mail, Telefon und in den Kommentaren der sozialen Netzwerke bekommen habe, möchte ich das Thema weiter fortführen und Möglichkeiten darstellen wie Streckenbetreiber weiterhin oder überhaupt einen Trainingsbetrieb durchführen können.

Im Vorfeld möchte ich mich bedanken bei den vielen Zusendung mit Vorschlägen und funktionierenden Konzepten zur Durchführung des Trainingsbetriebes. Auch möchte ich mich Bedanken bei Rechtsanwalt Wittig, er hat mir einige Erläuterungen zum Thema „Individualsport“ zur Verfügung gestellt.

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Was ist INDIVIDUALSPORT ?

Das ist die große Frage und für viele Streckenbetreiber auch genau der Punkt weshalb ein Trainingsbetrieb teilweise nicht durchgeführt wird. Im Folgenden Abschnitt bestätigt die Dachorganisation DOSB, das Motosport als Individualsport eingestuft wird. Damit ist ist sichergestellt das Motocross sowie Endurosport ausgeübt werden darf.

DOSB bestätigt Motorsport als Individualsport

Die Dachorganisation des deutschen Sports unterstützt den DMSB (Deutscher Motor Sport Bund), Motorsport mit seinen unterschiedlichen Disziplinen sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport als Individualsport einzustufen. Das bestätigten DOSB-Präsident Alfons Hörmann und die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker der DMSB-Generalsekretärin Dr. Julia Walter in einem persönlichen Schreiben mit.

In seiner Stellungnahme stellt der DOSB heraus, dass Motorsportler*innen sich in aller Regel allein (oder allenfalls als Zweierteam) im Rennwagen bzw. auf dem Motorrad befinden, wobei eine Schutzausrüstung inklusive Helm und Handschuhen obligatorisch ist. Die Corona-relevante Aerosolbelastung ist durch die sportliche Betätigung im Freien wohl durchgängig als gering bis nicht vorhanden zu erachten. Damit sei Motorsport keine Kontaktsportart.

„Die Unsicherheit vieler Veranstalter, Clubs und Vereine, wenige Wochen vor dem Start in die Motorsport-Saison 2021, ist sehr hoch“, sagt DSK-Präsident Dr. Karl-Friedrich Ziegahn. „Die Unterstützung des DOSB, Motorsport als Individualsport einzuordnen, ist ein positives Signal für den Motorsport und das Ergebnis intensiver Bemühungen des DMSB, der sich hier auch für den Breitensport stark gemacht hat.“

Quelle: https://www.dskev.de/sportdachverband-bekraeftigt-motorsport-ist-individualsport/

Darstellung Individualsport

Quelle: Rechtsanwalt Wittig

Wenn also Motocross ein Individualsport ist, dann darf er alleine jederzeit ausgeübt werden. Alle Fahrer auf der Motocrossstrecke haben ihren Sport alleine ausgeübt, weil sie allein auf ihrem Motorrad sind, alleine Lenken, alleine Gas gegeben und damit alleine für sich trainieren und während des Fahrens natürlich keinen Kontakt mit anderen Fahren haben. Dass während des individuellen Trainings eines Fahrers an einer anderen Stelle der Strecke auch und zusätzlich ein Fahrer alleine Motocross fährt, ändert nichts daran, dass jeder Einzelne alleine trainiert. Dies wäre dann anders, wenn ein gemeinsames Training unter Leitung eines Trainers stattfindet mit ggf. Zusammenrufen aller Fahrer zum Zwecke der Verbesserung des Fahrstils oder Fahrerbesprechung ohne Helm usw..

Ablauf Motocross- / Endurosport

Ein angemeldeter Fahrer kommt mit seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz an. Er lädt sein Motorrad aus und zieht sich um, mit Helm, Handschuhen und weiterer Schutzausrüstung. Dann fährt er mit dem Motorrad von seinem Parkplatz zur Streckeneinfahrt und beginnt mit seinem Training, vielleicht eine Runde, vielleicht zehn Runden. Je nach konditioneller Verfassung. Nach dem Training wird von der Strecke gefahren und direkt zur Parkbucht des PKWs oder Transporters. Dort wird vom Motorrad abgestiegen und gewartet, bis man sich soweit erholt hat, um eine weitere Runde auf der Strecke fahren zu können. In der Pause kann man sich frei auf der Anlage bewegen und anderen zusehen, allerdings nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern bzw. mit einer Atemmaske.

Man muss sich das vorstellen wie beim Joggen im Stadtpark. Man fährt zum Parkplatz, zieht seine Joggingsschuhe an und beginnt zu joggen. Soweit an anderer Stelle im Stadtpark schon jemand joggt bedeutet das nicht, dass man zusammen joggt. Selbst wenn der eine in die eine Richtung und der andere in der anderen Richtung joggt ist das kein Verstoß gegen die Verordnung. Auf der Motocrossstrecke darf man im Übrigen nie in unterschiedliche Richtungen fahren. Noch nicht einmal ein Entgegenkommen kann zu einem erhöhten Infektionsrisiko führen.

Man kann das auch vergleichen mit Golfspielen. Alle Golfplätze haben offen und es golfen nicht auf dem kompletten Golfplatz immer nur 2 Personen, sondern viele Personen, aber immer max. 2 gemeinsam. Zwar spielen alle Golf und auch alle auf dem gleichen Golfplatz aber man spielt eben nicht zusammen Golf, sondern jeweils einzeln oder eben mit einer anderen Person zusammen, mit der man sich unterhält. Das ist ebenfalls erlaubt und kein Verstoß. Die Parkplätze am Golfplatz sind regelmäßig gut besucht. Auch das ist kein Verstoß gegen die Corona Verordnung.

Wenn also joggen im Stadtpark erlaubt ist mit mehr als 2 Joggern auf einer Strecke, und Golfspielen auf Golfplätzen erlaubt ist mit mehr als 2 Golfern auf einem Golfplatz, dann muss auch Motocross fahren auf eine Motocrossstrecke mit mehr als 2 Fahrern erlaubt sein. Und es ist erlaubt, da es sich um Individualsport handelt, den man alleine ausübt.

Was ändert sich mit der Bundes-Notbremse ?

Die Änderung besagt, dass es weitere Einschränkungen im Trainingsbetrieb geben wird. Auf den Strecken wo bisher Trainingsbetrieb mit mehr als 2 Personen erlaubt war, zb. im Rahmen eines geführten Trainings mit einem Trainer, wo die Teilnehmer zusammen stehen, ist dies nun nicht mehr möglich auf Grund der konkreten Beschränkung der Personenanzahl. Ein Individualtraining ist jedoch erlaubt und kann durchgeführt werden.

Auch ist es möglich ein Motocross- / Enduro-Training für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit einem Trainer durchzuführen. Dabei ist zu beachten das der Trainer / Anleitungsperson 24h vor dem Training einen negativen Coronavirus SARS-CoV-2 Test vorlegen kann und die Gruppenstärke von 5 Kinder nicht überschreitet.

Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

6. die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn
a)
die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b)
nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c)
angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;

Konzept zur Durchführung des Trainings

Hier möchte ich ein mögliches Konzept zur Durchführung des Trainingsbetriebes darstellen und vielleicht ermöglicht es weitere Vereine den Trainingsbetrieb aufrechtzuhalten bzw. durchzuführen.

Quelle: Verein MSC Freden e.V.

  1. Das Training ist nur online angemeldeten Vereinsmitgliedern gestattet, die vor Ort selbst einen Corona Selbsttest durchführen und dieser negativ ausfällt !!! Alternativ kann auch ein tagesaktueller negativer Test vorgezeigt werden inkl. der unterschriebenen schriftlichen Bescheinigung über einen negativen tagesaktuellen Test – Gastfahrer dürfen nicht teilnehmen und haben keinen Zutritt!
  2. Es dürfen max.15 Fahrer (ab 14 Jahre) von 09-13 und 14-18 Uhr auf das Trainingsgelände, plus 1 Begleitperson (sofern diese mit dem Trainingsteilnehmer in einem Haushalt lebt)
  3. Der min. Abstand von 1,5m der Trainingsteilnehmer muss eingehalten werden, ebenso während der Pausen und dem Ein bzw. Ausladen der Motorräder
  4. Trainingsteilnehmer die mit Auto & Hänger kommen, parken die Autos auf dem hinteren Parkplatz, Hänger & Motorrad können in den abgesperrten Parkbereich
  5. Der Aufenthalt während der Pausen und den Service Stopps im Fahrerlager, ist nur im abgesperrten Parkbereich des jeweiligen Trainingsteilnehmer gestattet
  6. Alle Trainingsteilnehmer müssen beim Aufenthalt im Fahrerlager/Parkplatz, während der Pausen und dem Ein bzw. Ausladen, eine FFP2 / OP Maske tragen
  7. Trainingsteilnehmer müssen Wasser, Handseife und Papiertücher mitbringen, sodass eine Handhygiene gewährleistet ist (Papiertücher nimmt der Trainingsteilnehmer wieder mit)
  8. Kinder – und Jugendliche (unter 14 Jahren) ohne Führerschein dürfen/müssen max. 1 erziehungsberechtigte Person mitbringen
  9. Zuschauern ist der Zutritt zum Trainingsgelände untersagt
  10. Wer sich nicht an die Abstands – und Aufenthaltsregeln hält, wird des Trainings verwiesen und wird für das Jahr 2021 für das Training gesperrt!
  11. Trainingsteilnehmer mit bekannten Vorerkrankungen bzw. chronischen Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen!
  12. Der Streckenwart ist im abgesperrten Terrassenbereich für Fragen unter dem min. Abstand von 1,5m zu den Trainingsteilnehmern erreichbar.

Erlaubnis zur Durchführung des Trainingsbetriebes einholen

Damit ein Trainingsbetrieb auf einer Vereinsstrecke möglich ist, sollte Rücksprache mit dem regionalen Ordnungsamt und oder Gesundheitsamt durchgeführt werden. Dazu eine Darlegung zur Durchführung des Trainingsbetriebes schriftlich erläutern, insbesondere die Darstellung dass der Motocross – / Endurosport ein Individualsport ist. Außerdem ein umfangreiches Hygienekonzept, siehe Beispiel, beifügen.

Dies ist natürlich keine Garantie dass auch auf jeder Strecke ein individueller Trainingsbetrieb durchgeführt werden kann und immer noch eine Einzelfallentscheidung von den jeweiligen Behörden. Aber damit kann auf jeden Fall belegt werden, dass unser Sport zum Individualsport gehört.

Danke an die Mithilfe

Ich entschuldige mich für die ungünstig gewählte Überschrift im Beitrag „Bundes-Notbremse: kein Motocross und Endurosport auf Vereinsstrecken bis zum 30.06.2021?“ und hoffe mit diesem umfangreichen, fortführenden Beitrag eine Hilfestellung für einen möglichen Trainingsbetrieb zu geben.

Vielen Dank an alle Zuschriften, Kommentare, Telefonanrufe und Äußerungen zum Thema. Ich würde mich freuen, wenn jeder genau so aktiv in seinem Verein tätigt ist, um einen Trainingsbetrieb für unseren Sport zu ermöglichen.

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