Neue Kfz-Haftpflichtversicherungsregeln für Motorsportveranstaltungen
Am 15. April gab der DMSB wichtige Informationen zur Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung heraus. Besonders interessant ist die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung, die speziell für den Einsatz von Fahrzeugen bei Motorsportevents oder -aktivitäten in dafür vorgesehenen, abgegrenzten Bereichen gilt.
Was bedeutet das für Beteiligte?
Für Halter, Eigentümer, Fahrer und Veranstalter oder andere beteiligte Parteien ergibt sich daraus die Notwendigkeit, eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme zu gewährleisten. Diese Versicherung muss Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdecken, die nicht nur den Halter und Fahrer betreffen, sondern auch Dritte, einschließlich Zuschauer und Passanten.
Verantwortlichkeiten von Veranstaltern und Vereinen
Veranstalter von Motorsportereignissen sowie Vereine, die Trainingsgelände betreiben, müssen nun prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherungen den Anforderungen des neuen Pflichtversicherungsgesetzes entsprechen. Zudem ist es erforderlich, dass in den Versicherungsbedingungen festgehalten wird, dass Dritte ihre Ansprüche auf Schadensersatz direkt beim Versicherer geltend machen können, gemäß §115 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Der DMSB hat viele Rückfragen zu diesem Thema erhalten. Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen, um dich und deine Veranstaltungen bestmöglich abzusichern.
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz ist am 17. April 2024 in Kraft getreten und gilt damit ab sofort.
Welche Fahrzeuge und Veranstaltungen sind betroffen?
Generell sind alle Motorsportfahrzeuge vom Gesetz betroffen.
Die neuen Vorgaben nach § 5d Pflichtversicherungsgesetz gelten generell für alle Motorsportveranstaltungen und Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen.
Wer muss die Motorsporthaftpflichtversicherung abschließen?
Es gibt keine Vorgaben, wer die Motorsporthaftpflichtversicherung abschließen muss. Die Pflichtversicherung kann demnach von irgendeiner Partei geschlossen werden, z.B. vom Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrer des Fahrzeugs, Eigentümer der Trainingsanlage oder vom Veranstalter. Die Haftpflichtversicherung muss dabei mindestens für Halter, Eigentümer und Fahrer (§ 4 Abs. 3 Zif. 1-3 PflVG) gelten.
Was muss ich als Fahrer, Eigentümer oder Halter von Motorsportfahrzeugen jetzt tun?
Fahrer, Eigentümer und Halter von Fahrzeugen, die im Rahmen von Motorsportveranstaltungen und Motorsportaktivitäten eingesetzt werden, müssen dafür Sorge tragen, dass bei jedem Gebrauch des Fahrzeugs eine gültige Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d Pflichtversicherungsgesetzt vorliegt.
Bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen deckt die Veranstalterhaftpflichtversicherung des Veranstalters die Vorgaben zur Motorsporthaftpflichtversicherung in den meisten Fällen bereits ab. Im Zweifel ist dies jedoch vor der Teilnahme abzuklären.
Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben zur Motorsporthaftpflichtversicherung für jeden Gebrauch des Fahrzeugs gelten, und somit auch Trainings, Tests und Demonstrationen abgedeckt sein müssen. Hierzu kann die Motorsporthaftpflichtversicherung beispielweise durch den Fahrer, Eigentümer oder Halter oder auch den Betreiber des Trainingsgeländes oder weiterer Parteien abgeschlossen werden. Im Zweifel treten Sie bitte mit Ihrem Versicherer in Kontakt, um den ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Was muss ich als Veranstalter jetzt tun?
Der Veranstalter muss prüfen, ob die Vorgaben aus § 5d PflVG in der bereits bestehenden Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig.
Wem müssen Veranstalter die Motorsporthaftpflichtversicherung nachweisen?
Voraussichtlich wird der Versicherungsschutz bei der Veranstaltungsgenehmigung durch die Genehmigungsbehörde geprüft werden. Der DMSB wird zeitnah eine Ergänzung seiner Vorgaben an die Veranstalterhaftpflichtversicherung veröffentlichen.
Bei Unklarheiten in Bezug auf die neue Gesetzgebung und Ihren Versicherungsschutz treten Sie bitte direkt mit Ihrem Versicherer in Kontakt.
Quelle: DMSB